Sehstörungen, die nicht durch eine optisch bedingte Fehlsichtigkeit erklärbar sind, können mittels visuell evozierten Potentialen (VEP) untersucht werden.
Die Durchführung der VEP ist sinnvoll zur Abschätzung der Sehfunktion von Kindern. Weitere Gründe für diese Untersuchung sind demyelinisierende Erkrankungen („Entmarkungskrankheiten" wie Mutiple Sklerose, Sehnerventzündung) und neurodegenerative Erkrankungen („abbauende Erkrankungen des Nervensystems mit Beteiligung des Sehnerven").
VEP sind elektrische Impulse als Antwort auf eine Lichtreizung der Netzhaut. Sie werden vom Sehnerv entlang der Sehbahn zur zentralen Sehrinde weitergeleitet und können mit Oberflächenelektroden am Hinterkopf über der Sehrinde abgeleitet werden, wo die Verarbeitung dieser Reize erfolgt. Jeder ausreichend starke Sehreiz führt zu einer Reaktion in Antwort des Gehirns und kann über eine computergestützte Elektroenzephalogramm (EEG)-Auswertung sichtbar gemacht werden.
Die Untersuchung erfolgt beim wachen Patienten in entspannter Atmosphäre in einem abgedunkelten Raum. Bei der VEP-Untersuchung ist eine gute Kooperation des Kindes wichtig. Jede Messung wird zweimal durchgeführt, um die Reproduzierbarkeit zu zeigen. Bei Brillenträgern erfolgt die Untersuchung mit der Brille.
Die Reizung kann durch verschiedene visuelle Stimuli erfolgen; im klinischen Alltag erfolgt sie durch Verwendung einer Schachbrettmuster-Stimulation. Hier wird das Auge durch den Kontrastwechsel gereizt. Bei Verwendung von Schachbrettmuster-Reizen muss das Kind kooperativ sein und konstant fixieren können.